Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23. August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung möblierter Ferienwohnungen, Apartments und Monteursunterkünfte zur vorübergehenden Beherbergung sowie für damit verbundene Nebenleistungen des Anbieters. Anbieter ist die im Impressum genannte Person bzw. Gesellschaft.
Für Co-Hosting, Vermieterleistungen, Foto- und Designservices oder sonstige Dienstleistungen gelten diese AGB nur, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wird. Andernfalls richten sich diese Leistungen nach dem individuellen Angebot.
Die Untervermietung, Weitervermietung oder Nutzung der Unterkunft zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters erlaubt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Darstellungen von Unterkünften auf der Website, in Buchungsportalen oder in sonstigen Medien sind noch kein verbindliches Vertragsangebot. Der Gast gibt durch eine Buchungsanfrage oder Buchung ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags ab.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung in Textform, über ein Buchungsportal oder durch eine sonstige eindeutige Bestätigung annimmt. Vertragspartner sind der Anbieter und der buchende Gast. Bucht eine dritte Person für den Gast, haftet diese nur dann zusätzlich, wenn sie eine entsprechende eigene Verpflichtung übernimmt.
Der Gast prüft die Buchungsbestätigung unverzüglich. Abweichungen zwischen Anfrage und Bestätigung werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Gast ihnen zustimmt oder die Buchung trotz erkennbarer Abweichung in Anspruch nimmt.
§ 3 Leistungen, Preise und Zahlung
Der Anbieter stellt die gebuchte Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum bereit und erbringt die vereinbarten Nebenleistungen. Maßgeblich sind die Beschreibung der Unterkunft, die Buchungsbestätigung und individuell zugesagte Ausstattungsmerkmale.
Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für Unterkunft, Reinigung, Kurtaxe, Tourismusbeitrag bzw. City Tax, eine vereinbarte Kaution und sonstige gebuchte Leistungen zu zahlen. Alle Preisbestandteile werden vor verbindlicher Buchung bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesen, soweit sie zum Zeitpunkt der Buchung feststehen.
Örtliche Abgaben werden, soweit sie für die gebuchte Unterkunft und den Gast anfallen, zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnet und in der Buchungsübersicht sowie auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Nach derzeitigem Stand beträgt der Kurbeitrag in Wiesbaden 5,00 Euro pro beitragspflichtiger Person und Aufenthaltstag und der Tourismusbeitrag in Rüdesheim am Rhein 2,50 Euro pro beitragspflichtiger Person und Übernachtung und die Beherbergungsabgabe in Ludwigshafen am Rhein 5 Prozent des Netto-Übernachtungsentgelts; Endreinigung und sonstige Nebenleistungen bleiben dabei außer Betracht. Maßgeblich sind stets die bei Anreise geltende örtliche Satzung, deren Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände sowie die konkrete Buchungsbestätigung. Bei Unterkünften, für die der jeweilige Vermieter die Abgabe selbst erhebt und abführt, wird dies im Buchungsprozess oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
Die Belegung ist auf die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl beschränkt. Eine höhere Belegung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters und kann zu einer Preisanpassung führen.
Der Gesamtpreis ist vor der Anreise, spätestens am Anreisetag vor Überlassung der Unterkunft oder Freischaltung des Zugangs, vollständig zu zahlen. Zulässige Zahlungsarten sind die im Buchungsprozess oder in der Buchungsbestätigung angebotenen unbaren Zahlungsarten, insbesondere Online-Zahlung, Überweisung oder Zahlung auf Rechnung. Barzahlung wird nicht angeboten. Bei Überweisung ist der rechtzeitige Zahlungseingang maßgeblich.
Leistet der Gast eine fällige Zahlung trotz angemessener Nachfrist nicht, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten und die Unterkunft anderweitig vergeben. Gesetzliche Ansprüche und vereinbarte Stornokosten bleiben unberührt.
Der Gast kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 4 Nutzung, Hausordnung, Hausrecht und Rücksichtnahme
Der Gast behandelt Unterkunft, Gemeinschaftsflächen, Inventar und technische Ausstattung pfleglich und beachtet die Hausordnung. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt Nachtruhe. TV-, Musik- und sonstige Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke zu betreiben.
Beim Verlassen der Unterkunft sind Fenster und Türen zu schließen, Licht und nicht benötigte technische Geräte auszuschalten sowie Heizkörper angemessen zu regulieren.
Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für eine genehmigte Mitnahme kann ein angemessener Aufpreis vereinbart werden. Werden Tiere ohne Zustimmung mitgebracht, kann der Anbieter eine Schadens- und Sonderreinigungspauschale von 250,00 Euro verlangen. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Weitergehende nachweisbare Schäden, insbesondere Sonderreinigung, Textil- oder Möbelreinigung, Ersatzbeschaffung, Sperrzeit der Unterkunft, Umsatzausfall oder Ersatzunterbringung anderer Gäste, bleiben vorbehalten; die Pauschale wird darauf angerechnet.
In der Unterkunft gilt Rauchverbot. Rauchen ist nur auf Balkonen, Terrassen oder ausdrücklich freigegebenen Außenbereichen erlaubt. Bei Verstößen kann der Anbieter eine Schadens- und Sonderreinigungspauschale von 250,00 Euro verlangen. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Weitergehende nachweisbare Schäden, insbesondere Geruchsbeseitigung, Ozonbehandlung, Sonderreinigung, Textil- oder Möbelreinigung, Ersatzbeschaffung, Sperrzeit der Unterkunft, Umsatzausfall oder Ersatzunterbringung anderer Gäste, bleiben vorbehalten; die Pauschale wird darauf angerechnet.
Die Internetnutzung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig. Der Gast ist für rechtswidrige Nutzung durch sich, Mitreisende oder Besucher verantwortlich, soweit er diese zu vertreten hat.
Dekorationen, Befestigungen oder bauliche Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung des Anbieters angebracht werden. Der Gast haftet für Schäden, die durch nicht genehmigte Anbringungen entstehen.
Der Anbieter darf die Unterkunft nach vorheriger Ankündigung betreten, wenn dies aus sachlichem Grund erforderlich ist. Bei Gefahr im Verzug ist ein Zutritt auch ohne vorherige Ankündigung zulässig; auf die Interessen des Gastes wird angemessen Rücksicht genommen.
Die Unterkunft darf nur von den in der Buchung genannten Personen und nur in der gebuchten Personenzahl genutzt werden. Die Überlassung an Dritte, die Untervermietung und eine gewerbliche Nutzung sind ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Besuch ist im üblichen Rahmen zulässig; die Übernachtung nicht angemeldeter Personen bedarf der vorherigen Zustimmung.
Partys, Feiern und sonstige Veranstaltungen sind in der Unterkunft und auf den zugehörigen Außenflächen untersagt.
Das Hausrecht verbleibt beim Anbieter und wird durch ihn oder durch von ihm beauftragte Personen ausgeübt.
Der Anbieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und die Räumung der Unterkunft verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem Verstoß gegen das Party- und Veranstaltungsverbot, bei Rauchen in der Unterkunft, bei wiederholtem Verstoß gegen die Nachtruhe oder die Hausordnung, bei erheblicher Belästigung von Nachbarn oder Mitbewohnern, bei erheblicher Beschädigung der Unterkunft, bei Nutzung durch mehr als die gebuchten Personen sowie bei unbefugter Überlassung an Dritte.
Bei Verstößen, die keine erhebliche Störung darstellen, weist der Anbieter zunächst auf den Verstoß hin; die Kündigung ist dann zulässig, wenn der Verstoß fortgesetzt oder wiederholt wird. Bei erheblichen Störungen, insbesondere bei einer Party oder Veranstaltung, bei Gefährdung von Personen oder bei erheblicher Beschädigung, ist die Kündigung ohne vorherigen Hinweis zulässig.
Im Fall einer berechtigten Kündigung ist die Unterkunft unverzüglich zu räumen. Der Anspruch des Anbieters auf den vereinbarten Gesamtpreis bleibt bestehen; ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet. Ansprüche auf Ersatz weitergehender nachweisbarer Schäden und die in diesen Bedingungen vereinbarten Pauschalen bleiben unberührt. Ein Anspruch auf Ersatzunterbringung durch den Anbieter besteht nicht.
§ 5 Stornierung, Nichtanreise und ersparte Aufwendungen
Stornierungen sollen in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Anbieter. Soweit keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Pauschalen bezogen auf den vereinbarten Übernachtungspreis:
| Stornierungszeitpunkt | Kostenanteil |
|---|---|
| Bis 30 Tage vor Anreise | 0 % |
| 25 bis 29 Tage vor Anreise | 20 % |
| 15 bis 24 Tage vor Anreise | 40 % |
| 10 bis 14 Tage vor Anreise | 60 % |
| 5 bis 9 Tage vor Anreise | 80 % |
| Weniger als 5 Tage vor Anreise oder Nichtanreise | 100 % |
Der Anbieter rechnet Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen an. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis 22:00 Uhr oder bis 60 Minuten nach einem vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne den Anbieter zu informieren, gilt dies als Nichtanreise. Bereits gezahlte Kautionen werden nicht mit Stornokosten verrechnet, soweit sie nicht hierfür ausdrücklich bestimmt sind.
§ 6 Haftung und Schäden
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommenen Garantien sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für eingebrachte Sachen des Gastes richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Wertgegenstände sollten vom Gast angemessen gesichert werden.
Der Gast haftet für Schäden, die er, Mitreisende oder Besucher schuldhaft an Unterkunft, Gebäude, Inventar oder Schlüsseln verursachen. Schäden sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
§ 7 Anreise, Abreise, Schlüssel und Kaution
Die Unterkunft steht am Anreisetag ab der Uhrzeit zur Verfügung, die in der Buchungsbestätigung, den Buchungsnachrichten oder der Objektbeschreibung des jeweiligen Buchungsportals genannt ist. Diese Angaben sind maßgeblich; sie unterscheiden sich je nach Unterkunft. Die Anreise erfolgt bis 22:00 Uhr, sofern dort kein anderer Zeitpunkt genannt oder etwas anderes vereinbart ist. Eine frühere oder spätere Anreise ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.
Für eine vereinbarte Anreise zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr kann ein Aufschlag von 30,00 Euro erhoben werden, wenn dieser vorab mitgeteilt wurde.
Der Gast stellt die für Buchung, Identitätsprüfung, örtliche Abgaben und gesetzliche Meldepflichten erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereit. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, ist bei Anreise ein gültiges Identitätsdokument vorzulegen. Dies betrifft insbesondere ausländische Gäste im Rahmen der besonderen Meldepflicht für Beherbergungsstätten. Die Prüfung kann vor Ort oder über ein digitales Verfahren erfolgen. Welches Verfahren im Einzelfall genutzt wird, teilt der Anbieter vor der Anreise mit; er kann das eingesetzte Verfahren und dessen Anbieter ändern.
Der Anbieter kann eine Kaution von 150,00 Euro verlangen, wenn dies in der Buchungsbestätigung oder im Buchungsprozess vereinbart wurde. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft und aller Schlüssel zurückerstattet, soweit keine vom Gast zu vertretenden Schäden oder offenen Forderungen bestehen.
Am Abreisetag ist die Unterkunft bis zu der Uhrzeit geräumt zurückzugeben, die in der Buchungsbestätigung, den Buchungsnachrichten oder der Objektbeschreibung des jeweiligen Buchungsportals genannt ist. Diese Angaben sind maßgeblich; sie unterscheiden sich je nach Unterkunft.
Gibt der Gast die Unterkunft nicht rechtzeitig zurück, kann der Anbieter für jede angefangene Stunde der Überschreitung eine Nutzungsentschädigung von 25,00 Euro verlangen, ab einer Überschreitung von mehr als vier Stunden den Preis einer weiteren Übernachtung nach dem für den Aufenthalt vereinbarten Tagespreis. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Geltendmachung darüber hinausgehender nachweisbarer Schäden bleibt unberührt.
Schlüssel, Schlüsselkarten, Schlüsselboxen, Smartlocks, PINs und sonstige physische oder digitale Zugangsmittel dürfen nur für den gebuchten Aufenthalt und nur durch berechtigte Gäste genutzt werden. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Rückgabe ist erst abgeschlossen, wenn alle zurückzugebenden Zugangsmittel nach Vereinbarung zurückgegeben wurden. Bei Verlust, schuldhafter Weitergabe oder Beschädigung ersetzt der Gast die erforderlichen Kosten, soweit er dies zu vertreten hat.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung, Kommunikation, Zahlungsabwicklung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 9 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundener Beherbergung
Soweit der Vertrag eine Beherbergungsleistung zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum betrifft, besteht für Verbraucher in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Vertragliche Stornomöglichkeiten richten sich nach § 5 oder der jeweiligen Buchungsbestätigung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.